ANE-Elternbriefe in leichter Sprache

Es gibt zwei Elternbriefe in leichter Sprache auf dem Niveau LLA2, das heißt der Leser kann sehr einfache bis einfache Texte lesen und verstehen.

Als PDF zum Download oder als Hörbuch finden sie hier

Das Wörterbuch zum Lesen und Anhören

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Die Begleitete Elternschaft ist ein Angebot für Mütter und Väter mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen. Die Mütter und Väter bekommen Hilfe von einem ausgebildeten Eltern-Begleiter. Der Eltern-Begleiter kommt dann zu Ihnen nach Hause. Er oder sie hilft Ihnen zum Beispiel

  • beim Ausfüllen von Anträgen
  • im Alltag und in Krisen
  • im Umgang mit Geld oder
  • bei der Organisation des Haushalts

Er oder sie hilft Ihnen auch schon während der Schwangerschaft, wenn Sie das wünschen. Dieses Unterstützungs-Angebot wird mit Geld der Eingliederungshilfe bezahlt. Das Jugendamt und das Sozialamt teilen sich die Kosten.

Berliner Bildungsprogramm

Das Land Berlin hat einen Plan für die Bildung von Kindern gemacht. Der Plan betrifft Kinder im Alter von 0 bis 6 Jahren. Das ist die Zeit vor der Schule. Die Erzieherinnen in der Kita halten sich an diesen Plan. Die Erzieherinnen wissen, wie sie die Kinder am besten fördern können. Die Kinder lernen viel über die Sprache, Bewegung, Musik, Zahlen, Kunst und über die Natur. So sind alle Kinder gleich gut auf die Schule vorbereitet. Egal, wo die Kinder herkommen oder welche Sprache sie zu Hause sprechen. Oder ob sie eine Beeinträchtigung haben. An diesem Plan haben viele mitgearbeitet. Zum Beispiel Fachleute, Erzieher, Lehrer und Uni-Professoren.

Wenn Sie eine Kinder-Tageseinrichtung für Ihr Kind gefunden haben, müssen Sie einen Vertrag dafür abschließen. Den Vertrag schließen Sie mit der Kinder-Tageseinrichtung ab. Die Kinder-Tageseinrichtung macht den Vertrag. Sie müssen dann nur noch unterschreiben.

Für die Eingewöhnung Ihres Kindes macht die Kita einen Plan. Den Plan bespricht die Erzieherin mit Ihnen. Denn Ihr Kind soll sich schnell an die Kita gewöhnen. Der Plan hat in der Regel diese Schritte: In den ersten Tagen sind Sie zusammen mit Ihrem Kind für kurze Zeit in der Kita. Dann lassen Sie es nur kurz alleine mit der Erzieherin. Nach einigen Tagen können Sie die Kita für kurze Zeit verlassen. Danach können Sie die Kita auch für längere Zeit verlassen. So lange, bis die gewünschte Betreuungs-Zeit für Ihr Kind erreicht ist.

Sie können in besonderen Situationen einmal Geld für die Einrichtung Ihrer Wohnung beantragen. Der Antrag dafür heißt: Erstausstattung für die Wohnung bei Schwangerschaft und Geburt. Sie können dieses Geld beim Jobcenter oder beim Sozialamt beantragen. Sie bekommen das Geld aber nur, wenn Sie noch keine Möbel haben. Und wenn Sie sich keine Möbel selbst kaufen können. Mit dem Einrichtungs-Geld können Sie zum Beispiel eine Wiege kaufen. In besonderen Situationen gibt es auch Bekleidungs-Geld und Schwangerschafts-Geld.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause erziehen und nicht arbeiten gehen, bekommen Sie Eltern-Geld. Dann sind Sie in Eltern-Zeit. Die Eltern-Zeit kann der Vater oder die Mutter nehmen. Sie können auch gleichzeitig in Eltern-Zeit gehen. Dann steht dem Vater oder der Mutter das Eltern-Geld zu. Das Eltern-Geld müssen Sie bei der Eltern-Geld-Stelle in Ihrem Jugendamt beantragen. Die Anträge dafür finden Sie im Internet:

https://www.berlin.de/sen/familie/finanzielle_leistungen/elterngeld/

Der Staat bezahlt das Eltern-Geld für höchstens 14 Monate. Das Eltern-Geld beträgt zwischen 300 Euro und 1.800 Euro. Die Höhe des Eltern-Geldes hängt davon ab, wie viel Sie vor der Geburt Ihres Kindes verdient haben.

Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes Hartz4-Geld bekommen haben, müssen Sie einen Antrag auf Eltern-Geld stellen. Sie bekommen dann 300 Euro Eltern-Geld. Diese 300 Euro werden dann von Ihren anderen Sozial-Leistungen abgezogen. Wenn Sie Zwillinge bekommen, erhöht sich das Eltern-Geld. Das Eltern-Geld ist eine Unterstützung für Sie. Das Kinder-Geld ist eine Unterstützung für Ihr Kind.

Wenn Sie Ihr Kind zu Hause erziehen und nicht arbeiten gehen können, sind Sie in Eltern-Zeit. Sie können bis zu 3 Jahren in Eltern-Zeit sein. Eltern-Zeit kann der Vater oder die Mutter nehmen. Sie müssen bei Ihrem Arbeit-Geber einen Antrag stellen, wann Sie in Eltern-Zeit gehen wollen. Der Antrag muss 7 Wochen vorher eingereicht werden.

In jedem Stadt-Bezirk finden Sie Familien-Beratungs-Stellen. Dort können Sie Ihre Fragen zur Familie, zu Problemen in der Partnerschaft oder zur Entwicklung Ihres Kindes stellen. Im Internet finden Sie eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe:

http://www.efb-berlin.de/ratsuchende/erziehungsberatungsstellen/

oder

http://www.berlin.de/sen/jugend/jugendhilfeleistungen/hilfen_zur_erziehung/

Es gibt auch Sexual- und Schwangerschafts-Beratungs-Stellen. Sie werden dort in Sachen Verhütung, Sex oder Schwangerschaft beraten.

Beratungs-Stellen sind zum Beispiel Pro Familia oder das Familien-Planungs-Zentrum Balance. Alle Angebote finden Sie unter:

http://www.berlin.de/sen/gesundheit/kindergesundheit/fampla/beratungsstellen/index.php

Die meisten Beratungs-Angebote sind für Sie kostenlos. Fragen Sie gleich zu Beginn danach! Sie müssen bei den Beratungs-Terminen nicht Ihren Namen sagen, wenn Sie das nicht wollen.

In Berlin gibt es viele Familien-Zentren und Familien-Treffpunkte. Das sind zum Beispiel:

  • Eltern-Kind-Cafés
  • Kitas
  • Sport-Räume oder
  • Nachbarschafts-Häuser.

Dort finden Spiel-Gruppen, Eltern-Cafés oder Selbsthilfe-Gruppen statt. Dort können Sie sich mit anderen Eltern und Kindern treffen. Oder an Kursen teilnehmen, die Ihnen bei der Erziehung Ihres Kindes helfen. Sie und Ihr Kind können dort viel Spaß haben.

Wenn Sie Hilfe in Ihrer neuen Situation mit Ihrem Kind brauchen, können Sie eine Familien-Helferin beim Jugendamt beantragen. Eine Familien-Helferin hilft Ihnen zu Hause. Sie besucht Sie regelmäßig in Ihrer Wohnung. Am Anfang zwischen 10 und 20 Stunden in der Woche. Dann nimmt die Hilfe ab. Die Hilfe können Sie für 1 bis 2 Jahre bekommen.

Sie können eine Haushalts-Hilfe gleich nach der Geburt bei Ihrer Krankenkasse beantragen. Dann kommt die Haushalts-Hilfe zu Ihnen nach Hause. Sie putzt Ihre Wohnung, geht für Sie einkaufen oder geht mit Ihrem Baby spazieren.

ine Hebamme kennt sich gut mit Schwangerschaft und Geburt aus. Sie berät Sie in Ihrer Schwangerschaft, damit es Ihnen und dem Baby im Bauch gut geht. Eine Hebamme hilft auch bei der Geburt Ihres Babys. Wenn Sie das Baby in einem Krankenhaus zur Welt bringen, sind eine Hebamme und eine Ärztin oder ein Arzt dabei.

Nach der Geburt kommt die Hebamme zu Ihnen nach Hause. Sie zeigt Ihnen, was Ihr Baby mag oder wie das Stillen besser klappt. Sie gibt Ihnen viele Tipps für den neuen Alltag.

Zum Füttern, Waschen oder wenn es schreit.

Die Hebamme suchen Sie sich selbst aus. Im Internet können Sie eine Hebamme finden:

http://www.berliner-hebammenliste.de/

Wenn Ihr Kind viel Hilfe braucht, kann es in eine Integrations-Kita gehen. Dort bekommt Ihr Kind eine passende Betreuung. Das müssen Sie beim Jugendamt beantragen.

Ein Integrations-Platz ist ein Kita-Platz für Ihr Kind. Dann geht Ihr Kind in eine normale Kita und bekommt dort mehr Unterstützung. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat oder sich langsamer entwickelt, können Sie einen Integrations-Platz für Ihr Kind beantragen. Dann kümmert sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter besonders um Ihr Kind. Fragen Sie Ihre Kinder-Ärztin oder Ihren Kinder-Arzt dazu! Fragen Sie in der Kita nach, ob es Integrations-Plätze dort gibt!

Weitere Informationen finden Sie im Internet:

http://www.berlin.de/ba-mitte/org/gesundheitsamt/kjpd.html

In jedem Stadt-Bezirk von Berlin gibt es ein Jugendamt. Das Jugendamt ist für Sie und Ihr Kind zuständig. Sie können viele Leistungen beim Jugendamt beantragen. Zum Beispiel:

  • Eltern-Geld
  • Betreuung in einer Kita oder einer Integrations-Kita
  • Betreuung im Hort
  • Hilfen bei der Erziehung.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Jugendamtes beraten Sie auch zu diesen Themen:

  • Probleme bei der Erziehung und in der Familie
  • bei Scheidung
  • bei Fragen zum Unterhalt, wenn Sie alleine Ihr Kind erziehen
  • in Sachen Sorgerecht
  • Schutz für Ihr Kind, wenn Ihr Kind in Gefahr ist.

Im Internet finden Sie das Jugendamt, das für Sie zuständig ist:

http://service.berlin.de/jugendaemter/#

Hier finden Sie auch die Sprech- und Öffnungszeiten der Jugendämter.

Für jedes Kind bekommen Sie Kinder-Geld. Für das erste und zweite Kind bekommen Sie jeweils 184 Euro im Monat. Für das dritte Kind bekommen Sie 190 Euro im Monat. Für das vierte und jedes weitere Kind bekommen Sie jeweils 215 Euro im Monat. Das Kinder-Geld bekommen Sie, bis Ihr Kind 18 Jahre alt ist. Wenn Ihr Kind dann noch in der Ausbildung ist, bekommen Sie weiterhin Kinder-Geld. Bis zum 25. Lebensjahr des Kindes. Wenn Ihr Kind eine Behinderung hat, bekommen Sie auch länger das Kinder-Geld.

Das Kinder-Geld beantragen Sie bei der Familienkasse. Ihre zuständige Familienkasse finden Sie unter

www.arbeitsagentur.de

Das Formular für den Antrag auf Kinder-Geld können Sie dort auch auf Ihren Computer herunterladen.

Man sagt auch Kinder-Tagesstätte dazu. Die Abkürzung ist Kita. Eine Kinder-Tageseinrichtung ist ein Ort, an dem Ihr Kind am Tage betreut werden kann. Das sind zum Beispiel:

  • Kinderkrippe für Kinder von 0 bis 2 Jahre,
  • Kindergarten für Kinder von 3 bis 7 Jahre,
  • Kinderhort für Schul-Kinder oder
  • Kinderläden. Kinderläden heißen in der Fach-Sprache Eltern-Kind-Initiativ-Tagesstätte. Die Abkürzung ist EKTs.

Sie können sich die Kinder-Tageseinrichtung für Ihr Kind aussuchen. Sie entscheiden, welche Kinder-Tageseinrichtung die Beste für Sie und Ihr Kind ist. Der Besuch einer Kinder-Tageseinrichtung kostet Geld. Wie viel Geld der Besuch kostet, erfahren Sie beim Jugendamt. In den letzten 3 Jahren vor der Schule kostet der Besuch für Sie kein Geld.

Die Telefon-Nummer für den Kinder-Notdienst ist 030 61 00 61. Dort bekommen Sie Tag und Nacht Hilfe. Zum Beispiel, wenn Ihr Kind in Gefahr ist oder es Ihnen nicht gut geht. Ihr Kind kann für ein paar Tage dort bleiben. Danach entscheidet das Jugendamt, ob ihr Kind wieder nach Hause kann. Man berät Sie auch, ob Sie eine Familien-Hilfe bekommen können. Das Haus des Kinder-Notdienstes ist in der

Gitschiner Straße 48 10969 Berlin-Kreuzberg.

Wenn Ihr Kind in eine Kinder-Tageseinrichtung gehen soll, brauchen Sie einen Kita-Gutschein. Dafür müssen Sie einen Antrag vom Jugendamt ausfüllen. Den Antrag finden Sie auch hier:

http://www.berlin.de/sen/familie/kindertagesbetreuung/anmeldung/

Mit dem ausgefüllten Antrag, Ihrem Personalausweis und dem Nachweis von Ihrem Arbeitgeber gehen Sie zu Ihrem Jugendamt. In dem Nachweis vom Arbeitgeber steht, wo und wie lange Sie zuletzt gearbeitet haben. Dann bekommen Sie vom Jugendamt den Kita-Gutschein. Mit dem Kita-Gutschein gehen Sie dann in die Kita, in die Ihr Kind gehen soll. Auf dem Kita-Gutschein steht, wie viele Stunden am Tag Ihr Kind betreut wird.

Mehr Informationen zum Kita-Gutschein finden Sie unter:

http://www.kitagutschein-berlin.de

Der Morgenkreis findet jeden Morgen in der Kita statt. Alle Kinder und die Erzieherinnen sitzen gemeinsam im Kreis am Tisch oder auf dem Boden. Sie singen zusammen. Oder sie erzählen sich, was sie gemacht haben. Dabei lernen sich alle gut kennen.

Der Morgenkreis findet jeden Morgen in der Kita statt. Alle Kinder und die Erzieherinnen sitzen gemeinsam im Kreis am Tisch oder auf dem Boden. Sie singen zusammen. Oder sie erzählen sich, was sie gemacht haben. Dabei lernen sich alle gut kennen.

Das Mutterschafts-Geld bekommen Sie, wenn Sie vor der Geburt gearbeitet haben. Sie bekommen das Geld 6 Wochen vor der Geburt und 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes. Also insgesamt 14 Wochen. Diese Zeit nennt man Mutterschutz. Sie sollen in dieser besonderen Zeit viel Ruhe haben. Die Höhe des Mutterschafts-Geld ist so hoch, wie Ihr Einkommen vor der Zeit im Mutterschutz. Das Mutterschafts-Geld beantragen Sie bei Ihrer Krankenkasse.

6 Wochen vor dem errechneten Geburts-Termin und 8 Wochen nach dem Geburts-Termin sind Sie im Mutterschutz. Sie müssen in dieser Zeit nicht arbeiten gehen. Sie und Ihr ungeborenes Baby sollen in dieser Zeit viel Ruhe haben.

Ein Rechtlicher Betreuer hilft erwachsenen Menschen mit Lernschwierigkeiten oder psychischen Beeinträchtigungen. Er hilft im Umgang mit Ämtern, Geld oder bei Arzt-Besuchen. Nach dem Betreuungs-Gesetz vertritt der Rechtliche Betreuer Menschen zum Beispiel vor Gericht. Der Rechtliche Betreuer kann ein Verwandter, Bekannter oder eine Person von einem Betreuungs-Verein sein.

Eine Sozial-Beratungs-Stelle berät Sie zum Thema Geld. Zum Beispiel, wie Sie Hartz 4-Geld bekommen können. Die Beratung ist für Sie kostenlos. Sie müssen Ihren Namen nicht sagen, wenn Sie das nicht möchten. Sozial-Beratungs-Stellen gibt es in Nachbarschafts-Häusern oder in Familien-Zentren. Im Internet finden Sie eine Beratungs-Stelle in Ihrer Nähe unter

http://www.beratung-kann-helfen.de

Die Abkürzung für das Sozialpädiatrische Zentrum ist SPZ. Hier gibt es Hilfs-Angebote für Kinder mit Behinderungen. Und für Kinder, die sich langsam entwickeln. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des SPZ sind Fachleute. Zum Beispiel Ärzte, Psychologen oder Therapeuten. Die Fachleute bieten besondere Hilfs-Angebote für Kinder mit Behinderungen an. Und für Kinder, die sich langsam entwickeln. In Berlin gibt es 16 Zentren. Ein SPZ in Ihrer Nähe finden Sie im Internet:

http://www.kja-spz-berlin.de/

In der Charité in Berlin gibt es ein großes SPZ für dauerhaft kranke Kinder und Jugendliche. Sie können mehr darüber im Internet lesen:

http://spz.charite.de/

Die Mutter und der Vater müssen für ihr Kind sorgen. Auch wenn sie nicht zusammen wohnen. Erzieht die Mutter das Kind allein, dann muss der Vater Unterhalt zahlen. Oder umgekehrt. Also Geld zur Unterstützung der allein-erziehenden Mutter oder des allein-erziehenden Vaters. Das Geld ist für den Kauf von Essen, Kleidung oder Sachen für die Schule ihres Kindes gedacht.

Jedes Kind muss regelmäßig zu einer Untersuchung zum Kinder-Arzt oder zur Kinder-Ärztin gehen. Die Abkürzung für Untersuchung ist U. Die Krankenkassen haben festgelegt, wie oft ein Kind zu einer Untersuchung soll. Im Alter von 0 bis 6 Jahren soll ein Kind 9 Mal zur Untersuchung. So kann die Ärztin oder der Arzt früh feststellen, ob sich Ihr Kind gut entwickelt. Und Ihr Kind bekommt alle Impfungen, die es braucht. Die Ärztin oder der Arzt berät Sie, wenn Ihr Kind besondere Unterstützungs-Angebote braucht.

Mit der Geburt Ihres Kindes bekommen Sie ein gelbes Heft. In diesem Heft steht, wann Ihr Kind zu einer Untersuchung gehen soll. Dort stehen auch Informationen zur Entwicklung Ihres Kindes. Zum Beispiel wie groß und wie schwer Ihr Kind ist. Und ob es sich gut entwickelt.

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